Mutter-Kind-Pass
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung: Schielen, Fehlsichtigkeit, Augenerkrankungen entdecken
Das Consilium Strabologicum Austriacum (CSA) der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft informiert:
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind zwei augenärztliche Untersuchungen vorgesehen: Die erste im 10. bis 14. Lebensmonat, diese kann auch durch den:die Kinderärzt:in erfolgen. Die zweite Untersuchung muss zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat von einem:einer Fachärzt:in für Augenheilkunde und Optometrie durchgeführt werden. Die Erkennung von Fehlsichtigkeit im Kindesalter ist von besonderer Bedeutung, zumal hier die Weichen fürs Leben gestellt werden. Eltern sollten bedenken, dass ein Kind seine Fehlsichtigkeit nicht bemerkt, weil ihm ja der Vergleich zur Normalsichtigkeit fehlt.
Derzeit wird an einer Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes gearbeitet.
Siehe auch:
- Kindesalter – häufigste Sehstörungen
- Schielen
- Lernprobleme durch Sehschwäche