Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

„Wir pflegen und intensivieren die Gemeinschaft der Augenärztinnen und Augenärzte Österreichs und begleiten unsere Mitglieder auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Zukunft." (Leitbild der ÖOG, Unsere Vision)

Mitglied werden

Die formale Aufnahme zum Mitglied der ÖOG erfolgt immer bei der jährlichen Jahrestagung. Die aufzunehmenden Mitglieder werden im Rahmen der Vollversammlung namentlich verlesen und, sollte kein Einspruch erfolgen, als ÖOG-Mitglieder offiziell aufgenommen.

Das Formular für den Antrag zur Aufnahme als Mitglied der ÖOG ist vollständig auszufüllen und von zwei Bürgen, also zwei Mitgliedern der ÖOG, zu bestätigen:

Damit eine klaglose administrative Vorarbeit erfolgen kann, ist es wünschenswert, dass gegenständliche Anträge bis zu 4 Wochen vor Beginn der Jahrestagung im Sekretariat entweder an ein E-Mail attached oder als Faxsendung (Fax:+43 1 402 79 35) eintreffen.

Das Einreichen von wissenschaftlichen Beiträgen für eine kommende Jahrestagung ist natürlich auch Nicht-Mitgliedern, als Gast, möglich. Mitglied kann man allerdings erst im Zuge der Jahrestagung selbst werden.

Mitgliedsbeitrag

Der ÖOG Mitgliedsbeitrag ist einmal jährlich zu entrichten und beträgt für:

  • Kolleg:innen in Ausbildung € 155,-
  • Kolleg:innen an Kliniken oder Augenabteilungen ohne Ordination € 240,-
  • Kolleg:innen mit Ordination € 325,-
  • außerordentliche Mitglieder (z.B. Ausländer, Förderer) € 230,-
  • Spektrumabo (nur für Pensionist:innen) € 100,-