Führerschein
Die Augenuntersuchung von Führerscheinwerber:innen soll der Verkehrssicherheit dienen, sowohl der des Prüflings als auch der Allgemeinheit. Nicht selten werden dabei bislang unbekannte Sehdefekte entdeckt, denen nicht nur "Dioptrienabweichungen" (die mit einer Brille zu korrigieren sind), sondern echte Augenkrankheiten zugrunde liegen. Die Untersuchung solch auffälliger Prüflinge, die oft auch der Therapie bedürfen, bei dem:der Augenfachärzt:in ist daher nicht nur ein entscheidender Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur Volksgesundheit.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass jede:r Führerscheinwerber:in von einem:einer Ärzt:in, meist für Allgemeinmedizin, mit spezieller Ausbildung („sachverständige:r Ärzt:in") auf seine gesundheitliche Eignung zum Autolenken untersucht wird. Stellt dieser ein nicht ausreichendes Sehvermögen fest oder den Verdacht auf eine Augenerkrankung, wird die weitere Entscheidung von dem:der Amtsärztin übernommen, der eine genauere Untersuchung durch den:die Augenfachärztin veranlasst.
Dieser hat die bestmögliche Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektur zu bestimmen, die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und das Dämmerungssehen, sowie mit allen erforderlichen Mitteln insbesondere chronische Augenerkrankungen festzustellen.
Nur wenn die Augenerkrankung voraussichtlich fortschreitend ist, sieht der Gesetzgeber eine Befristung der Lenktauglichkeit und Kontrolluntersuchungen vor.