A-Z der Augengesundheit

Corona & augenärztliche Versorgung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur augenärztlichen Versorgung in der Corona-Krise (Stand: 2.4.2020)

Wie sollen sich Augenpatient:innen mit einer feuchten AMD, einem diabetischen Makula-Ödem oder mit anderen akuten Erkrankungen der Augen derzeit verhalten?
In der Regel werden die Abteilungen, an denen die Patient:innen mit IVOM versorgt werden, möglichst bald Ersatztermine anbieten, soweit die Lage das erlaubt. Bei akuten Veränderungen der Sehkraft sollte ein:e Augenärzt:in aufgesucht werden.

Müssen Glaukom-Patient:innen regelmäßig untersucht werden? Immer oder in welchen Fällen?
Jedenfalls brauchen Glaukom-Patient:innen ihre Augentropfen. Die Augenärzt:innen werden auf telefonische Anfrage entweder Rezepte zusenden oder das per elektronischem Rezept veranlassen. Kontrollen können bei sonst guter Augendruckeinstellung und stabilem Gesichtsfeld vorläufig verschoben werden. Dies sollte immer mit dem:der behandelnden Ärzt:in abgesprochen werden, da ein unerkanntes Fortschreiten des Glaukoms unwiederbringliche Schäden zur Folge haben kann.

IVOM-Behandlung:

  • Muss diese aufrecht erhalten werden? Immer oder in welchen Fällen?
    Grundsätzlich ja. Aber es gibt verschiedene Dringlichkeits-Kategorien, abhängig von der Erkrankung und wie fortgeschritten diese ist. Die behandelnde Augenabteilung stuft die Dringlichkeit ein und wird nach Maßgabe der Möglichkeiten die IVOM Behandlungen bei den dringlichsten Fällen beginnen. Bei akuten Veränderungen der Sehkraft sollte ein:e Augen:ärztin aufgesucht werden.
  • Was ist dabei zu beachten?
    Abzuwägen ist in jedem Fall, ob das Risiko eine Gesundheitseinrichtung aufzusuchen mit dem möglichen Nutzen der Behandlung zu vereinbaren ist. Das kann nur durch die behandelnden Ärzt:innen geschehen.
  • Dürfen Begleitpersonen in den Wartebereich?
    Im Regelfall nein. Es gibt wenige Ausnahmen. Über diese werden Sie von der Gesundheitseinrichtung auf telefonische Anfrage informiert.

Operationen: welche Operationen werden derzeit durchgeführt, welche derzeit nicht?

  • Notfall/Dringliche - welche Indikationen?
    Ja, zum Beispiel Netzhautablösung, Verletzungen, stark erhöhter Augendruck der durch Medikamente nicht gesenkt werden kann, plötzlicher Sehverlust oder rasch eintretende, deutliche Sehverschlechterung, und andere. In jedem Fall muss individuell über die Notwendigkeit eines Eingriffs entschieden werden.
  • Tumorpatient:innen
    In der Augenheilkunde selten - werden nach Rücksprache mit den Ärzt:innen eingestuft.
  • Alle anderen, verschiebbaren OPs –Gibt es einen Zeitplan?
    Derzeit gilt in den meisten Spitälern Österreichs, dass keine elektiven (geplanten) Operationen bis Ende April durchgeführt werden. Dieses Datum hängt von der sich entwickelnden Gesamtsituation ab.

Gibt es Indikationen für telemedizinische Konsultation? Wie können diese durchgeführt werden? (WhatsApp, e-Medikation?)
Ja, absolut. Die niedergelassenen Augenärzt:innen und auch die Augenabteilungen bieten diese Service an. Wichtig ist, jedenfalls vor einem etwaigen Besuch einer:eines Augenärzt:in telefonisch Kontakt aufzunehmen. Oftmals lässt sich vieles über das Telefon regeln.