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Ihr Augenarzt

Berufsbild der AugenärztInnen

Die offizielle Berufsbezeichnung lautet "Facharzt / -ärztin für Augenheilkunde und Optometrie".

Die Ausbildung

  • Nach der Matura (mit Latein) 6 Jahre vollständiges Medizinstudium
  • 6 Jahre Facharztausbildung (inklusive 9 Monate klinische Ausbildung in Innerer Medizin, Chirurgie etc.) an einer Augenklinik, Fachabteilung und teilweise auch Lehrpraxis

...also mindestens 12 Jahre medizinische Ausbildung. Die Facharztausbildung ist gesetzlich durch ein Rasterzeugnis geregelt, das den Augenärzten den Erwerb von theoretischen Kenntnissen und klinischen Erfahrungen einer breiten Vielfalt von Erkrankungen durch die Diagnose und Behandlung von vielen tausend Kranken erlaubt. Zusätzlich fordert das Rasterzeugnis, dass die angehenden FachärztInnen bei Operationen assistieren und dann unter Aufsicht selbst eine bestimmte Mindestanzahl verschiedener operativer Eingriffe durchführen.

Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, Spezialisierung

Nach der vollendeten Ausbildung hat der Facharzt / die Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie einerseits die Möglichkeit, vorwiegend konservativ in einem Ambulatorium oder – mit erheblich mehr Führungsverantwortung – als freiberuflicher Unternehmer in einer Einzel- oder Gruppenpraxis tätig zu werden. Vor allem wenn er / sie sich in der Ausbildungszeit oder danach auf die Durchführung von Operationen spezialisiert hat, kommt eine Anstellung als Oberarzt / -ärztin an einer Fachabteilung eines Krankenhauses in Frage. Eine vierte Option ist eine wissenschaftliche Karriere an einer Universitätsklinik, wo neben der Betreuung der Patienten auch theoretisch gearbeitet wird und unter anderem Vorlesungen gehalten werden und im Labor geforscht wird.
Der Erwerb vertiefter Kenntnisse im Rahmen einer wissenschaftliche Laufbahn ist auch an der Universität verpflichtend und im Krankenhausbereich von Vorteil, wenn man in eine leitende Funktion wie die eines Ersten Oberarztes oder besonders die eines Abteilungsleiters (Primararzt) übernehmen möchte.

Die Tätigkeiten

Die gesetzlich verankerte Aufgabe des Augenarztes / der Augenärztin ist vor allem die Prävention, Diagnose und Therapie sämtlicher Erkrankungen des Auges und seiner Anhangsgebilde. Weiters gehört zum Tätigkeitsfeld die Beurteilung der Tauglichkeit für Beruf und Verkehr und die Erstellung medizinischer Gutachten auf wissenschaftlicher Grundlage.

Augenheilkunde

Diagnose und Therapie sämtlicher Erkrankungen und Verletzungen des Auges und des Augenbereiches:
Vor allem die vier chronischen „ophthalmologischen Volkskrankheiten"

  • Grauer Star (Katarakt),
  • Altersbedingte Makuladegeneration (AMD),
  • Grüner Star (Glaukom) sowie die
  • Diabetische Retinopathie

erfordern eine medizinische Langzeitbetreuung durch den Augenarzt / die Augenärztin.

  • Entzündungen, Hornhautfremdkörper, Lidtumoren etc.
  • Erkrankungen des Tränenapparates ("trockenes Auge", Tränenträufeln)
  • Trübungen von Hornhaut, Glaskörper
  • Netzhautprobleme (Entzündung, Defekte, Blutungen, Ablösung )
  • Erkrankungen des Sehnervs (Entzündungen, Verletzungen, Durchblutungsstörungen)
  • Störungen der Augenmuskeln (Schielen)
  • Erkrankungen in der Augenhöhle (Blutungen, Tumore)

Krankheiten im Auge erkennen:

Der Augenarzt diagnostiziert aber nicht nur primäre Augenkrankheiten. Er kann auch zahlreiche Erkrankungen erkennen, die nicht das Auge selbst betreffen, aber an ihm gelegentlich zuerst auftreten. Zudem stellt das Auge ein „Fenster" des an den Blutgefäßen ablaufenden systemischen Prozesses dar. Einige dieser Erkrankungen sind:

  • Gutartige und bösartige Tumore (z.B. Gehirntumore, Melanome, Karzinome)
  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes)
  • Gefäßerkrankungen (z.B. Hypertonie, Schlaganfall, Arteriosklerose)
  • Autoimmunerkrankungen (Störungen des Immunsystems), Multiple Sklerose
  • Nierenkrankheiten
  • Skelett- und Bindegewebserkrankungen
  • Endokrine Erkrankungen
  • Infektionen (z.B. Borreliose).

Optometrie

Sie umfasst alle Gebiete der ophthalmologischen Optik, also das Messen der Brechkraft und das Erkennen von Brechkraftfehlern, im weiteren Sinn die Untersuchung aller Funktionen des Sehvermögens. Der Augenarzt / -ärztin kann dies objektiv und subjektiv (d.h. ohne oder mit Angaben des Patienten) durchführen.

Optometrie ist integraler Bestandteil jeder augenärztlichen Tätigkeit, da nur mit ihrer Hilfe eine qualifizierte Untersuchung der Funktion der Augen möglich ist.

Brillenbestimmung und Brillenverordnung

Bestimmung der Akkommodationskraft (bei beginnender Alterssichtigkeit), Schieldiagnostik und -therapie

Kontaktlinsenversorgung

Anpassung, Verkauf, Einschulung

Allgemeinmedizin und Gesundheitsvorsorge

  • Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
  • Vorsorgemedizin im Rahmen einer allgemeinen Augenuntersuchung (Augenhintergrund, Augeninnendruck, ...) zur Früherkennung von Gefäßleiden, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Glaukom, ...)
  • Erhebung eines Augenbefundes auf kollegiale Anfrage z.B. bei bekannter Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, bei Verdacht auf neurologische Erkrankungen
  • Kopfschmerzdiagnostik
  • Arbeitsplatzberatung (z.B. Bildschirmarbeit)
  • Führerscheinuntersuchungen

Der Augenarzt/ die Augenärztin ist Spezialist für gutes Sehen und Gesundheit - nehmen Sie seine/ ihre Leistungen in Anspruch!