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Mutterschutz in der Ophthalmologie

Operieren in der Schwangerschaft nun offiziell möglich

Ab sofort ist das Operieren in der Schwangerschaft offiziell möglich.

Mit dem neuen Merkblatt zum Mutterschutz in der Ophthalmologie hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz klargestellt, dass operative Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Dieses Merkblatt stellt einen wichtigen Meilenstein für Augenärztinnen und Augenärzte dar und ist ein längst überfälliger und daher umso bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung und moderner Arbeitsbedingungen in der Medizin.

Durch die enge Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe „Operieren in der Schwangerschaft", der ÖOG und des Bundesministeriums konnte ein praxisnaher Rahmen geschaffen werden, der Ärztinnen in der Augenheilkunde bessere Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

Ein starkes Signal für zeitgemäße Arbeitsbedingungen und gelebte Gleichberechtigung in der Ophthalmologie.