Brillengläser
Das Einstärkenglas
Es dient zur Korrektur von Kurz-, Weit- und Stabsichtigkeit, sowie im entsprechenden Lebensalter zur Wiederherstellung der Nahsehefähigkeit, die durch Ermüdung des Akkommodationsmuskels herabgesetzt ist.
Das Zweistärkenglas (Bifokalglas)
Der obere Teil korrigiert die Fernsicht, der untere Teil dient zur Nahsicht (bei altersentsprechenden Leseschwierigkeiten).
Vorteil: eine einzige Brille für mehrere Zwecke
Nachteil: kosmetisch störende Trennlinie zwischen den beiden Bereichen, anfangs Schwierigkeiten beim Blick nach unten (z.B. beim Stiegensteigen)
Das Dreistärkenglas (Trifocalglas)
Ähnlich einem Bifokalglas, nur gibt es bei diesem Sehbehelf eine dritte optische Zone zwischen Fern- und Nahteil für Zwischenentfernungen, z.B. Notenlesen beim Klavierspielen
Die Halbbrille
Eine Halbbrille ist im Prinzip eine einfache Lesebrille (Gläser für Nahsicht), über deren Rand man in die Ferne blicken kann. Sie ist allerdings nur für sogenannte Normalsichtige (Fernsicht ohne Korrektur möglich) geeignet, ansonsten wird die Bifokal- oder Trifokalbrille angeraten.
Das Mehrstärkenglas (Gleitsichtbrille)
Im oberen Teil des Glases wird die Fernsicht korrigiert, im unteren Teil die Nahsicht. Dazwischen befindet sich eine Übergangszone für alle Entfernungen zwischen Ferne und Nähe (sog. Gleitsichtteil). Diese Brille sollte ständig getragen werden, ist anfangs jedoch gewöhnungsbedürftig.
Vorteil: Eine Brille für alle Entfernungen
Nachteil: Anfangs nimmt man störende Verzerrungen beim seitlichen Durchblick durch den in das Glas eingeschliffenen Übergangsbereich wahr. Dieser Effekt wurde jedoch bei modernen Gläsern minimiert, vom ersten Augenblick an besteht zumeist voller Sehkomfort. Nichtsdestotrotz ist dieser Übergangsbereich zwischen Nah- und Fernteil relativ schmal, beim Fixieren muss die Kopfhaltung daher genau abgestimmt werden. Für längere Bildschirmarbeit ist dieser Brillentyp daher nur bedingt zu empfehlen.
Die Computerbrille
Zwei- oder Mehrstärkenglas besonderer Bauart (Oberteil für Bildschirmdistanz, unterer Teil zum Lesen). Vor der Verordnung eines solchen Sehbehelfes ist eine gründliche "ergophthalmologische" Augenuntersuchung erforderlich; diese umfasst neben der Sehschärfebestimmung u.a. auch Untersuchungen des vorderen und hinteren Augenabschnittes. Als Arbeitsbehelf ist eine solche Brille auf Rechnung der Krankenkasse nicht verschreibbar. Auch die Kosten der Voruntersuchung hat der Patient bzw. der Dienstgeber zu tragen.