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Stellungnahme der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft zum Entwurf der 5. Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung

Der neue Entwurf der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung erfüllt nur die Mindestanforderungen der Europäischen Union. Die Österreichische Ophthalmologische Gesellschaft geht davon aus, dass es im Falle der Umsetzung dieser Novelle zu einer signifikanten Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen kommen kann.


Zu folgenden Punkten im Entwurf der 5. Novelle zur FSG-Gesundheitsverordnung möchte die Österreichische Ophthalmologische Gesellschaft kritisch und konstruktiv Stellung nehmen:

  • Die Verträglichkeitsprüfung von Kontaktlinsen kann nur durch medizinisch geschultes und spezialisiertes Personal vorgenommen werden. Eine unsachgemäße Anpassung bzw. der unkontrollierte Bezug von suboptimalen Produkten aus dem Internet (schon 25% Marktanteil!) kann zu einer irreversiblen Sehverschlechterung und somit zu einer deutlichen Einschränkung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeuglenkers bzw. einer Fahrzeuglenkerin führen.
  • Eine Sehschärfenuntersuchung hat an jedem der beiden Augen einzeln zu erfolgen. Eine Einäugigkeit könnte andernfalls nicht diagnostiziert werden.
  • Eine grobe Untersuchung des Gesichtsfeldes ist für Bewerber einer Lenkerberechtigung ebenso erforderlich wie die Sehschärfenuntersuchung. Bei bestimmten Erkrankungen können Patientinnen und Patienten in der Ferne gut sehen, Personen am Straßenrand aufgrund einer Gesichtsfeldeinschränkung jedoch nicht wahrnehmen.
  • Die ÖOG weist darauf hin, dass der Wegfall einer Führerscheinbefristung bei Einäugigkeit eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung ist und warnt ausdrücklich vor schwerwiegenden Folgen für die Verkehrssicherheit! Die Neuregelung widerspräche auch den Bestrebungen der EU, welche die Einführung einer generellen Befristung der Lenkerberechtigung beabsichtigt, um der gesundheitsbedingten Allgemein- und Selbstgefährdung entgegenzuwirken. Darüber hinaus wurde im Entwurf zur 5. FSG-GV Novelle auf die von der EU geforderte Einführung von regelmäßigen augenärztlichen Untersuchungen bei FührerscheinbesitzerInnen aus nicht nachvollziehbaren Gründen verzichtet.


Lesen Sie im Folgenden die ausführliche Stellungnahme der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft zum Entwurf der 5. Novelle zur Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, die Ende Dezember an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gesendet wurde:
Ausführliche Stellungnahme der ÖOG zum Entwurf der 5. Novelle zur FSG-Gesundheitsverordnung